Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Volumes 6 à 7Gerold Meyer von Knonau Beer & Cie., 1881 |
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Jahrbuch für schweizerische Geschichte, Volumes 22 à 23 Gerold Meyer von Knonau Affichage du livre entier - 1897 |
Fréquemment cités
Page ii - Geschäfte, der zweite vorzugsweise für wissenschaftliche Belehrung durch Vorträge oder durch Besuch historisch wichtiger Stätten oder Sammlungen verwendet werden kann. II. Leitung der Arbeiten. § 8. Zur Leitung ihrer Arbeiten bestellt die Gesellschaft auf die Dauer von je drei Jahren durch geheimes absolutes Stimmenmehr einen Gesellschaftsrath, bestehend aus dem Präsidenten, dem Quästor, dem
Page 271 - und antiquarischen Gesellschaften bedürfen zur Aufnahme in die allgemeine geschichtforschende Gesellschaft keiner Wahl, sondern werden von Rechts wegen Mitglieder derselben, sobald sie es wünschen. Andere Geschichtsfreunde werden nach vorläufiger Meldung bei dem Präsidenten durch Abstimmung in die Gesellschaft aufgenommen.
Page xiii - Leitung der Arbeiten. § 8. Zur Leitung ihrer Arbeiten bestellt die Gesellschaft auf die Dauer von je drei Jahren durch geheimes absolutes Stimmenmehr einen Gesellschaftsrath, bestehend aus dem Präsidenten, dem Quästor, dem
Page 70 - Acta oder geschieht wie es vff dem gesprech den 26. 27. vnd 28 tagen Wynmonadts, in der Christenlichen Statt Zürich vor eim Ersamen gsessnen grossen vnd kleinen Radt, ouch in bysin mer dann 500 priesteren vnd vil anderer biderber lüten, ergangen ist, Anbetreffend die götzen vnd die Mess, Anno
Page xiii - 7. Die Versammlung der Gesellschaft findet alljährlich an einem von ihr zu bestimmenden Orte statt und dauert zwei Tage, so dass der erste Tag für Geschäfte, der zweite vorzugsweise für wissenschaftliche Belehrung durch Vorträge oder durch Besuch historisch wichtiger Stätten oder Sammlungen verwendet werden kann.
Page v - und Gesellschaftsrath zu prüfende und der Gesellschaft zur Abnahme vorzulegende Jahresrechnung. § 17. Der Secretär führt das Protokoll der Gesellschaft, des Gesellschaftsrathes und des Ausschusses und besorgt im Einverständniss mit dem Präsidenten die Geschäftscorrespondenz, soweit dieselbe nicht dem Quästor oder dem Archivar der Gesellschaft obliegt. § 18. Der Ausschuss versammelt sich nach Bedürfniss, auf Anordnung des Präsidenten.
Page xiii - zu prüfende und der Gesellschaft zur Abnahme vorzulegende Jahresrechnung. § 17. Der Secretär führt das Protokoll der Gesellschaft, des Gesellschaftsrathes und des Ausschusses und besorgt im Einverständniss mit dem Präsidenten die Geschäftscorrespondenz, soweit dieselbe nicht dem Quästor oder dem Archivar der Gesellschaft obliegt. § 18. Der Ausschuss versammelt sich nach Bedürfniss, auf Anordnung des Präsidenten.
Page 92 - von dem Sacrament, Von Zinss, Zähenden, Güllt vnd Rennt. Von Bycht, was die vor Gott nützt, Darumb hie Pur gegen Doctor sitzt. Doctor
Page xiii - Sammlung der Gesellschaft, Schriftenaustausch. § 13. Dem Archivar liegt die Bewahrung und Aeufnung der Bibliothek und Sammlung, der Verkehr mit den dieselbe benutzenden Mitgliedern und die Besorgung des Schriftenaustausches mit ändern Vereinen ob. Er führt über die auf seine Geschäfte bezüglichen Einnahmen und Ausgaben zu Händen des Quästors der Gesellschaft Rechnung.
Page 131 - brach ihm den Muth. Als es nun an das Handeln gieng wegen der besonderen Ansprachen, war's nit anders als ein Bursch Schulerbuben, davon die einen hinein, die ändern hinauslaufen —; die Antichambre war immer von Mouslier,
