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" ... Der König ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den von Ihm gegebenen in der gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus."; Württembergische Verfassung von 1819 (Anm. "
Die Constitutionen der europäischen Staaten seit den letzten 25 Jahren - Page 91
de Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1825
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Historisch kritische Darstellung der Verhandlungen der Stände-Versammlung ...

Peter Joseph Floret - 1822 - 404 pages
...niederzulegen sey. Schon der Artikel 4. bestimmt: der Großherzog ist das Oberhaupt des Staats, vereiniget in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen, in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen, aus. Hierdurch ist das Verhältniß des Regenten zur...
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Th. Staatenkunde, und positives Staatsrecht (Verfassungsrecht)

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1824 - 728 pages
...großherzoglichen Familie, nach den Bestimmungen der Declaration vom 4. Oct. 1817. , .. Der Großherzog vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. —' Seine Person ist heilig und unverletzlich....
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Die Staatensysteme Europa's und Amerika's seit dem Jahre 1783 ..., Partie 3

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1826 - 418 pages
...bayrische und badensche Verfassung, enthielt auch die wirtembergische die Be» siimmmung: „Der König vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den, durch die Verfassung festgesetzten, Bestimmungen aus." Die Stande zerfallen in zwei Kammern. Die er...
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Die staatswissenschaften im lichte unsrer zeit, dargestellt: th ...

Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1828 - 804 pages
...ein. Von dem Könige, der Thronfolge und der Reichs« verwcsung. Der König ist das Haupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. — Seine Person ist heilig und unverletzlich....
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Rheinbayern: eine vergleichende zeitschrift für verfassung ..., Volumes 1 à 3

1830 - 986 pages
...Regenten auf das Staatsleben. Nun sagt §. , des N. Tit. „Der König ist das Oberhaupt „des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, „und übt sie unter den von Ihm gegebenen, in der gegeu„wärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. „Seine Person ist heilig...
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Jahrbücher der Geschichte und Staatskunst [afterw.] Jahrbücher der ..., Volume 2

Karl Heinrich L. Pölitz - 1846 - 590 pages
...Verfassungsurknnde seines Vaterlandes. Hier heißt es ll 8. 1 : „Der König ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den von ihm gegebenen, -Inder gegenwärtigen Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus." Ihr' gegenüber wurde mehrfach...
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Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Grossherzogthums ...

Georg Wilhelm Justin Wagner - 1831 - 416 pages
...derselben Verfassung verbundenes Ganzes. ' . Art. 4. Der Großherzeg ist das Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie, unter den von Ihm gegebenen, in dieser Verfassungsurkunb« vestgesetzten Bestimmungen, aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. Art....
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Staats-Lexikon oder Encyklopädie der Staatswissenschaften, Volume 2

1835 - 788 pages
...badische Gesandte mit einstimmen muß, damit sie Gültigkeit erlangen? „Der Großherzog (tH. 6 u. 6) vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie unter den in dieser Verfassungsurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich....
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Das Königreich Sachsen in allen seinen Beziehungen oder übersichtliche ...

1840 - 674 pages
...landstindische Verfassung. l. 4. 2) Vom Könige. Her König ist das souveraine Oberhaupt des Staats, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den durch die Verfassung festgesetzten Bestimmungen aus. Seine Person ist heilig und unverletzlich. §....
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Neue Jahrbücher für sächsisches Strafrecht, Volume 6

Christian Bernhard von Matzdorf, Gustav Friedrich Held, Gustav Albert Siedbrat, Friedrich Oscar Schwarze - 1831 - 522 pages
...VerfassungSurkunde vom 4. September 1831 §. 4. ist nämlich der König das souveräne Oberhaupt des Staats. Er vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie unter den durch die VerfassungSurkunde festgesetzten Bestimmungen aus. Daß aber diese Stelle der VerfassungSurkunde...
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