 | Johann Christoph Freiherr von Aretin - 1824 - 300 pages
...Oberhaupte des Staates vereinigt se»n, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Dieses ist ganz der gereinigten Theorie der konstitutionellen Monarchie angemessen, welche keine Trennung... | |
 | 1835 - 602 pages
...im Staatsoberhaupte vereinigt bleiben müsse, und derSouverain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden dürfe, erhob sich weder in unsem Ständeversammlungen, noch in der Schriftstellerwelt ein Widerspruch,... | |
 | Karl Heinrich Ludwig Pölitz - 1832 - 708 pages
...Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben muß, und der Souverain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann; so ist auch ein tentsch« Souverain, als Mitglied des Bundes, zur Verwerfung einer hiermit in... | |
 | Theodor Mundt - 1832 - 94 pages
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der , Souverain kann durch eine landstandische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Landstande dieser Art, welche den Souverain in der Ausübung bestimmter Rechte binden können, würden... | |
 | Baden (Germany) - 1833 - 156 pages
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine ländständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden. Art. 58. DieimBunde vereinten souverainen Fürsten dürfen durch keine landständifche Verfassung in... | |
 | Karl Heinrich L. Pölitz - 1835 - 580 pages
...Staatsoberhaupte vereinigt bleiben müsse, und der Souverain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden dürse, erhob sich weder in unsern Ständeverfammlungen, noch in der Schriftstellerwelt ein Widerspruch,... | |
 | Paul Achatius Pfizer - 1835 - 416 pages
...Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne. Damit war ausgesprochen , die ständische Mitwirkung bei Ausübung gewisser Hoheitsrechte dürfe... | |
 | P. A. Pfizer - 1835 - 414 pages
...Oberhaupts des Staats vereinigt bleiben müsse und der Souverän durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden könne. Damit war ausgesprochen , die ständische Mitwirkung bei Ausübung gewisser Hoheitsrechte dürfe... | |
 | Georg Leopold von Zangen - 1836 - 934 pages
...Oberhaupte des Staates vereinigt bleiben muß, und der Souverain durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden kann, so ist auch ein deutscher Souverain als Mitglied des Bundes, zur Verwerfung einer hiermit in... | |
 | Johann Christoph Freiherr von Aretin, Carl von Rotteck - 1838 - 710 pages
...Oberhaupte des Staates vereinigt sevn, und der Souverän kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden." Dieses ist ganz der gereinigten Theorie der constitutionellen Monarchie angemessen, welche keine Trennung... | |
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