Freiheit der Arbeit!: Beiträge zur Reform der GewerbegesetzeStrack, 1858 - 404 pages |
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Expressions et termes fréquents
Amerika Armen Bedürfniß Behörde Belgien Beschränkung bestehen Betrieb bloß Bremen Bremerhaven bremischen Brod Büchelchen Bürger Capital Concession Concessionswesen Concurrenz deſſen deutschen Deutschland dieſer Eigenthümlichkeiten Einfluß einzelnen England englische Arbeiter Entwurf erst Erwerb Erwerbszweige Fabrik Fabrikanten Fabrikbetriebes folgende Frankreich freien Freiheit der Arbeit ganze Gehülfen Geschäft Gesellen geseßliche Geseze Gesezgebung Gewerbe Gewerbebetrieb Gewerbefreiheit Gewerbegesez Gewerbeordnung Gewerbtreibenden gewiß gewiſſe gewöhnlich giebt Groß großen Grund Hand Handel Handwerker hohen Hülfe Industrie Innungen iſt Jahre jezt konnte Land lange laſſen läßt Lehrlinge Lehrzeit lezten lichen Lohn machen Maurer Meister Meisterprüfungen Meisterstück Menschen muß müſſen Nachtheile namentlich neuen nothwendig Pfund Sterling Polizei Prüfung Publikum Recht Regierung reich Schiffbauer Schuhmacher Schuß Schweiz ſein ſeine ſelbſt selbstständigen ſich ſie ſind soll ſondern Staaten Stadt Stande Thaler Thätigkeit Thatsache Theil Tischler tüchtigen unserer unzünftigen Vereinigten Staaten Verhältniß Verhältnisse verkaufen viel Volk Vortheil Waaren Weise Werkstätten Werth wieder wirthschaftlichen wollen Zahl Zollverein Zünfte zünftigen Zunftzwang Zunstwesen Zustände
Fréquemment cités
Page 7 - Eingriff sowohl in die natürliche Freiheit nicht nur des arbeitenden Mannes selbst, sondern auch der Personen, die sich seiner Geschicklichkeit bedienen wollen.
Page 7 - Das Recht, welches jeder Mensch hat, die Früchte seiner eigenen Arbeit zu genießen, so wie es das älteste und ursprünglichste aller Eigenthumsrechte ist, sollte billig auch das heiligste und unverletzlichste sein. Der einzige Schatz eines armen Mannes besteht in der Geschicklichkeit und Stärke seiner Hände ; und ihn verhindern, diese Stärke und diese Geschicklichkeit auf die ihm wohlgefälligste Weise ohne Beeinträchtigung irgend eines Menschen zu gebrauchen, heißt das heiligste Eigenthum...
Page 395 - Motoren oder Wasserwerken betrieben werden, oder welche durch gesundheitsschädliche Einflüsse, durch die Sicherheit bedrohende Betriebsarten, durch üblen Geruch oder durch ungewöhnliches Geräusch die Nachbarschaft zu gefährden oder zu belästigen geeignet sind.
Page 215 - Das Gewerbe der Feldmesser, Auctionatoren, derjenigen, welche den Feingehalt edler Metalle oder die Beschaffenheit, Menge, oder richtige Verpackung von Waaren irgend einer Art feststellen, der Güterbestätiger, Schaffner, Wäger, Messer, Bracker, Schauer, Stauer usw darf zwar frei betrieben werden, es bleiben jedoch die...
Page 216 - Lehrlinge sind nur diejenigen zu betrachten, welche in der durch einen Lehrvertrag ausgesprochenen Absicht bei einem Lehrherrn eintreten, um gegen Lehrgeld oder unentgeltliche Hülfsleistung ein Gewerbe bis zu derjenigen Fertigkeit zu erlernen, welche sie zu Gesellen befähigt.
Page 198 - Ein Gewerbeschein giebt demjenigen, auf welchen er lautet, das Recht, in dem ganzen Umfange Unserer Staaten, sowohl in den Städten als auf dem platten Lande, das in demselben benannte Gewerbe und auf die bestimmte Zeit zu treiben, und von den Behörden dabey geschützt zu werden.
Page 214 - Giften handeln, ferner denjenigen, welche aus der Vermittelung von Geschäften oder der Uebernahme von Aufträgen, namentlich aus der Abfassung schriftlicher Aufsätze für Andere, ein Gewerbe machen...
Page 7 - So wie der eine gehindert wird, zu arbeiten, was ihm gut dünkt, so werden die andern gehindert, den für sich arbeiten zu lassen, welcher ihnen gefällt. Ob ein Mensch zu der Verrichtung, welcher er sich unterzieht, tüchtig sei, kann sicher der Bcurtheilung derer überlassen werden, welche seine Arbeit gebrauchen, da es ihr Interesse so unmittelbar und so nahe angeht.
Page 7 - Eingriff in die natürliche Freiheit nicht nur des arbeitenden Mannes selbst, sondern auch der Personen, die sich seiner Geschicklichkeit bedienen wollen. So wie der Eine gehindert wird, zu arbeiten, was ihm gut dünkt, so werden die Anderen verhindert, den für sich arbeiten zu lassen, welcher ihnen gefällt.
Page 7 - Beurtheilung derer überlassen bleiben, welche seine Arbeit gebrauchen, da es ihr Interesse so unmittelbar und so nahe angeht. Die Besorgnisse des Gesetzgebers, dafs sie eine unrechte Wahl treffen möchten, sind aber so unnöthig, als die Anstalten, durch welche er dies zu verhüten sucht, drückend sind.