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eine ständige erwünscht sein, die von den Desinfektoren bei jeder Beschickung auszuführen ist.

Diese Kontrolle wird natürlich zunächst schon in der richtigen Bedienung des Apparates inbegriffen sein, so in der richtigen Unterhaltung des Feuers und damit des Dampfes, in der Beobachtung der Thermo- und Manometer, des abströmenden Dampfes usw., sie kann verstärkt werden durch die Forderung, auch in die zu desinfizierenden Objekte stets Kontrollapparate mit einzuschließen, wie Maximalthermometer, Phenanthrenkörper oder auch Klingelthermometer und Bakterientestproben. Letztere zwei Verfahren ständig vorzuschreiben, würde ich nicht für nötig erachten, sie sind zu teuer und kompliziert und verbieten sich oft schon aus diesem Grunde, dem Einlegen von Maximalthermometern und Schmelzkörpern steht dagegen durchaus nichts entgegen und kann gewiß nur empfohlen werden, sie geben den Desinfektoren stets eine gewisse Selbstkontrolle dafür, daß sie auch nichts versäumt haben, und sie sind so einfach, daß es kaum Schwierigkeit machen wird, sie überall durchzusetzen, zumal wenn die Desinfektoren die Sachen im Hause des Erkrankten, wie es wohl meist geschieht, selbst verpacken, wobei dann die Kontrollapparate gleich mit eingelegt werden müssen.

Keine der drei Kontrollen, die ich eben angeführt habe, wird für einen sicheren und ungestörten Desinfektionsbetrieb ganz zu entbehren sein, und ist es gewiß auch möglich, namentlich wenn es sich um Apparate gleicher Art in einem Bezirk handelt, hierfür ganz bestimmte Prüfungsmethoden vorzuschreiben, die man aus den erwähnten zweckmäßig auswählen kann. Das wird namentlich auch angängig erscheinen, wenn man die wiederholte und fortlaufende Kontrolle ins Auge faßt, die dann allerdings oft weniger eine Kontrolle der Apparate als vielmehr des Personals bedeutet.

Daß dieses auch tatsächlich in diesem Fall das wichtigere ist, habe ich schon bemerkt.

Für die erstmalige Prüfung der Apparate aber wird, namentlich bei verschiedener Konstruktion derselben, einheitliche Prüfungsvorschriften zu geben, doch stets nur in beschränktem Maße möglich sein.

Genaue lokale Inspektion, Prüfung der Dampftemperatur und Druckverhältnisse, der Eindringungsdauer des Dampfes in die Objekte wird man in jedem Falle fordern müssen; wie im einzelnen aber das geprüft werden soll, wird von der besonderen Konstruktion des Apparates abhängen und muß dem Prüfenden bis zu einem gewissen Grade selbst überlassen werden, welche der ihm zu Gebote stehenden Methoden er für seine Zwecke am besten verwenden will.

Eins nur ist zweifellos zu fordern, daß der mit der Prüfung Betraute auch seine Aufgabe ganz beherrscht.

Das ist bisher noch nicht immer in genügendem Maße der Fall und sollte hierauf vor allem geachtet werden.

Schlußsätze.

1. Ueber die Anforderungen, welche wir an unsere Dampfdesinfektionsapparate zu stellen haben, sind die Ansichten jetzt so geklärt, daß darauf hin gewisse Normen aufzustellen sind, nach denen diese Apparate gebaut und im Betriebe behandelt werden müssen.

2. Tatsächlich werden diese Normen aber häufig nicht genügend beachtet, und werden namentlich bei der Konstruktion wie beim Betriebe der Apparate Fehler gemacht, welche die beabsichtigte Wirkung einer sicheren Desinfektion ganz oder teilweise vereiteln.

3. Um diese Fehler und ihre nachteiligen Folgen zu vermeiden, ist es daher zweckmäßig, sowohl bei Ablieferung der Apparate, wie später auch periodisch im Betriebe, die Apparate einer Prüfung unter Zugrundelegung gewisser Minimalforderungen zu unterwerfen.

4. Diese Prüfung kann sich erstrecken auf:

a) Genaue Okularinspektion des Apparates und seiner einzelnen Teile.

b) Die Dampf- und Temperaturverhältnisse während der Desinfektion durch Thermometer und Manometer oder andere Meßinstrumente.

c) Die Wirkungsweise des Apparates durch Einlegen von Bakterientestproben in geeignete Probekolli.

d) Etwaige Beschädigungen der eingebrachten Objekte durch Dampf, trockene Hitze, Kondenswasser, Rost usw.

e) Ferner wird stets noch beobachtet werden müssen: die Aufstellung des Apparates, das sonstige Zubehör, Transporthüllen, Einsatzkörbe usw., sowie das Bedienungspersonal und die für den Apparat aufzustellende Betriebsinstruktion.

5. Bei der ersten Inbetriebsetzung eines Apparates werden sämtliche 5 (a-e) Punkte geprüft werden müssen, spätere Kontrollen, welche in angemessenen Zwischenräumen zu wiederholen sind, können in der Regel sich auf Punkt b und e beschränken, sowie darauf, ob das Bedienungspersonal zuverlässig und sachverständig die dem Apparat beigegebene Instruktion befolgt.

6. zu den Prüfungen im einzelnen ist zu bemerken:

ad a) Die Maße des ganzen Apparates wie seiner Teile im einzelnen untereinander müssen die richtige Größe besitzen. Eine Ueberhitzung des Dampfes darf in keinem Teile des Apparates möglich sein. Das für die Apparate verwendete Material muß tadellos sein und den an dasselbe beim Betriebe zu stellenden Anforderungen in jeder Richtung genügen. Die Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen müssen an der richtigen Stelle angebracht sein und gut funktionieren. ad b) Es wird festzustellen sein: die Arbeitsdauer, die Eindringungsdauer des Dampfes in geeignete Objekte, die dauernd richtige Temperatur, Spannung und Menge des Dampfes im Apparat während der Desinfektion.

ad c) Als Bakterientestobjekte sind an Fäden angetrocknete Reinkulturen von pathogenen Bakterien bestimmter Widerstandsfähigkeit gegen Dampf, am besten wohl Milzbrandsporen zu

benutzen. Die Probekolli sollen an Größe und Dichtigkeit den natürlichen Verhältnissen möglichst entsprechen. In der Regel wird bei wiederholter Prüfung ein Versuch genügen, bei erstmaliger Prüfung mehrere wünschenswerter sein.

ad e) Für Apparate gleicher Konstruktion wird auf Grund einer einmaligen Prüfung eine allgemeine für diese Apparate gültige Instruktion entworfen werden können. Jedem Apparat ist eine eingehende Instruktion für seine Handhabung beizufügen und bei jedesmaliger Prüfung den Desinfektoren die genaue Beachtung der Instruktion zur strengsten Pflicht zu machen.

V, 1

Einheitliche Regelung der Prüfungsmethodik für Des= infektionsapparate und Desinfektionsmittel.

Einheitliche Regelung der Prüfungsmethodik für Desinfektionsmittel.

Von

Geh. Reg.-Rat Prof. B. Proskauer (Berlin).

Die Angaben über die desinfizierende Wirkung der gleichen chemischen Desinfektionsmittel sind in der Literatur sehr schwankend, je nach der angewandten Prüfungsmethodik der einzelnen Untersucher. Sie sind infolgedessen nur schwer vergleichbar. Es ging daher von Anfang an, schon seit Robert Kochs1) bahnbrechenden Untersuchungen, das Bestreben darauf hin, eine einheitliche Methode zur Wertbestimmung von Desinfektionsmitteln zu finden. Koch selbst gab die Seidenfadenmethode an, die auch heute noch vielfach im Gebrauch ist. Geppert2) führte 1889 eine neue Methode ein, die auf der Verwendung von Bakterienemulsionen beruht und die Einwirkung des Desinfiziens auf frisches, feuchtes Bakterienmaterial prüft. Paul3) ging dann später wieder auf die Prüfung angetrockneten Bakterienmaterials zurück, nur verwendete er statt der Seidenfäden böhmische Granaten. Er gibt in seiner Arbeit eine sehr eingehende Beschreibung des ganzen Verfahrens, das aber wegen seiner Umständlichkeit sich nicht recht eingebürgert hat. In England ist ein Verfahren im Gebrauch, der sogenannte „Rideal-Walker-test", das sich auch behördlicher Anerkennung erfreut. Es verwendet gleichfalls Bakterienemulsionen (Bact. coli) und benutzt als Standardzahl die Wirkung einer Karbolsäurelösung von bekannter Konzentration. Aus derjenigen Menge des zu prüfenden Mittels, die in der gleichen Zeit wie die Karbolsäure-Standardlösung die Testbakterien abtötet, berechnet man in England den „Karbolsäurekoeffizienten" des neuen Mittels und glaubt damit direkt vergleichbare Wertbestimmungen zu erhalten.

Diese und noch andere Untersuchungsmethoden mehr kranken aber an einer Anzahl von Fehlerquellen, die schon Gruber1) ausführlich angeführt hat. Gruber stellte eine Reihe von Leitsätzen auf, die zum größten Teil noch heute ihre volle Berechtigung haben.

1) Arb. a. d. Kais. Gesundheitsamt. Bd. I.

2) Berl. klin. Wochenschr. 1889. S. 789 น. 819. 3) Zeitschr. f. angew. Chemie. 1901. Bd. XIV. 4) Zentralbl. f. Bakt. 1892. Bd. XI. S. 115.

Die Hauptfehlerquellen sind nach ihm die folgenden:
1. Die Widerstandsfähigkeit der als Testobjekte verwendeten

Kulturen ein und derselben Spezies ist ungemein verschieden. Dies ist bereits seit lange bekannt für die Milzbrandsporen, aber anscheinend nicht genügend beachtet bei Verwendung vegetativer Formen. Während z. B. die eine Kultur von Staphylococcus pyogenes aureus durch 2,5% Kreolin Pearson in 5 Minuten getötet wurde, überdauerte eine andere die Einwirkung dieses Desinfektionsmittels während einer Stunde usw.

2. Organismen, die mit einem Desinfektionsmittel behandelt worden sind, müssen unter die günstigsten Lebensbedingungen gebracht werden. Sie kommen sonst häufig nicht zur Entwickelung, obwohl sie noch lebendig und wachstumsfähig sind. Zimmertemperatur, feste Nährböden sind ungünstig.

3. Häufig wird die Entwickelungshemmung durch geringe. Mengen des Desinfektionsmittels, welche mit den Keimen in die frischen Nährböden übertragen worden sind, für Abtötung gehalten. Dieser Irrtum ist um so leichter möglich, als die Organismen um so empfindlicher gegen solche mit übertragenen Mengen werden, je länger sie im Desinfektionsmittel verweilt haben.

4. Meistens werden die Aussaaten aus den Desinfektionsgemischen zu kurze Zeit beobachtet. Die Beobachtung muß auf 8-10 Tage erstreckt werden, indem manchmal so spät erst nach der Aussaat Wachstum erfolgt.

5. Wie bekannt, ist das Medium, in dem sich die Organismen hefinden, wenn das Desinfektionsmittel auf sie einwirkt, häufig von nicht geringem Einfluß auf den Erfolg. Besonders kommt bei gewissen Desinfizientien ein etwaiger Eiweißgehalt in Betracht.

6. Ebenso ist bereits nachgewiesen, daß die Temperatur den

Desinfektionserfolg beeinflußt.

7. Unsicher werden die Versuche durch ungleichmäßige Verteilung der Organismen im Desinfektionsmittel. Flöckchen und Klümpchen der Vegetation, Bröckchen des Nährbodens müssen aus den Aufschwemmungen abfiltriert werden, bevor man das Desinfektionsmittel zusetzt.

8. Höchst unzuverlässig ist das Verfahren mit imprägnierten Seidenfäden, insbesondere deshalb, weil es sehr schwierig ist, die Desinfektionsmittel hinterdrein aus den Fäden wieder zu entfernen. Besonders schlimm ist es, wenn ein Desinfektionsmittel beim Auswaschen Niederschläge gibt, wie z. B. das Kreolin.

9. Ebenso verwerflich ist die Methode, die mit dem Desinfektionsmittel behandelten Fäden Tieren einzuverleiben, sowie die Tröpfchen der Desinfektionsgemische direkt Tieren einzuimpfen. Unter diesen Bedingungen bleibt sehr oft die Infektion aus, obwohl die Organismen noch lebend und virulent sind. Soll die Verimpfung Erfolg haben, so muß das Desinfektionsmittel vorher entfernt oder wenigstens hochgradig verdünnt werden.

Leider sind in den meisten Desinfektionsversuchen die Gruberschen Mahnungen nicht genügend berücksichtigt worden. Das ist aber um so mehr zu verlangen, als es sich dabei teilweise um Fehlerquellen handelt, die wohl auszuschalten sind.

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