Rechte an die Vereinigten Staaten übertrug, geschehen 1845 wäre. Die beiden Mächte sind in dieser Hinsicht eins; die beiden Rechtstitel sind eins und, wie der Unterzeichnete im Nachstehenden zeigen wird, dienen sie einander zur Bestätigung und Verstärkung. Wenn Grossbritannien statt der Vereinigten Staaten den Rechtstitel Spaniens erworben, so hätte es behaupten können, dass jene Handlungen der Vereinigten Staaten Beeinträchtigungen waren; da es aber in der Stellung eines Fremden zu beiden Titeln sich befindet, so hat es kein Recht, sich in die Sache zu mischen. Der Unterzeichnete hält es für unnöthig, diese Seite des Gegenstandes weiter zu verfolgen, als um anzugeben, dass die Vereinigten Staaten, ehe sie den Rechtstitel Spaniens erwarben, jenen Titel stets mit Achtung behandelten. In der Negociation von 1818 haben die amerikanischen Bevollmächtigten „nicht behauptet, dass die Vereinigten Staaten ein vollständiges Recht auf jenes Land hätten; sondern sie behaupteten nur, dass ihr Anspruch, wenigstens Grossbritannien gegenüber, gut sei;" und die Convention vom 20. October 1818, unähnlich der von Nootka Sund,,,reservirte die Ansprüche irgend einer andern Macht oder irgend eines andern Staates auf irgend einen Theil des besagten Landes." Diese Reservation konnte nur für Spanien gelten. Aber nachdem die Vereinigten Staaten den spanischen Rechtstitel erworben hatten, haben sie stets ihr Recht bis an die russische Grenze in den stärksten Ausdrücken erklärt und behauptet, selbst während sie um des guten Einverständnisses und des Friedens willen sich erboten, das streitige Territorium durch den 49. Breitengrad zu theilen. Es ist daher dem brittischen Bevollmächtigten ganz misslungen, seinen Satz zu erweisen, dass die Vereinigten Staaten keinen Anspruch auf die Entdeckung, Erforschung oder Ansiedelung, ohne die Grundsätze der NootkaConvention zuzugeben, begründen könnten. Jene Convention erlosch mit dem Ausbruch des Krieges zwischen Spanien und England im Jahre 1796 und ist seitdem nie wieder ins Leben getreten. Der brittische Bevollmächtigte sucht darauf „zu beweisen, dass, selbst wenn die Nootka-Sund- Convention nie bestanden hätte, die Position Grossbritanniens hinsichtlich seines Anspruchs, sei es auf das ganze oder 1845 auf irgend einen besondern Theil des Oregon - Gebietes, wenigstens eben so gut wäre wie die der Vereinigten Staaten". Um diese Position einzunehmen, muss er zeigen, dass der brittische Anspruch an Gültigkeit den Rechtstiteln sowohl Spaniens als der Vereinigten Staaten gleich ist. Diese können jetzt nie von einander getrennt werden. Sie sind völlig Eins. Verschieden und abweichend, wie sie vor dem Florida-Tractat gewesen sein mögen, sind sie jetzt miteinander verwebt und identificirt. Die verschiedenen Entdeckungen, Erforschungen und Ansiedelungen der beiden Mächte vor jenem Tage müssen jetzt angesehen werden, als ob sie alle durch die Vereinigten Staaten allein gemacht worden wären. Bei dieser in die Augen fallenden Ansicht des Gegenstandes war es dem Unterzeichneten überraschend zu finden, dass der brittische Bevollmächtigte in der von ihm aufgestellten Vergleichung und Gegeneinanderstellung der Ansprüche Grossbritanniens und der Vereinigten Staaten ganz unterlassen hat, die von Spanien gemachten Entdeckungen, Erforschungen und Ansiedelungen zu erwähnen. Der Unterzeichnete wird suchen, diese Auslassung zu ergänzen. Ehe er aber zu dem Hauptargument in diesem Puncte übergeht, fühlt er sich genöthigt, sein Erstaunen auszudrücken, dass der brittische Bevollmächtigte zur Unterstützung des brittischen Titels wiederum die Unvereinbarkeit des spanischen und amerikanischen Theiles des Rechtstitels der Vereinigten Staaten vorbringt. Der Unterzeichnete kann nicht umhin, wegen des Factums sich Glück zu wünschen, dass ein Mann, von Herrn Pakenham's anerkannter Fähigkeit sich in die Nothwendigkeit versetzt gesehen hat, sich hauptsächlich auf eine solche Stütze zur Aufrechthaltung der brittischen Forderungen zu verlassen. Das Argument ist in wenig Worten folgendes: Der amerikanische Rechtstitel ist nicht gut gegen Grossbritannien, denn er widerspricht dem Spaniens; und der spanische Rechtstitel ist nicht gut gegen Grossbritannien, denn er widerspricht dem der Vereinigten Staaten. Der Unterzeichnete hatte etwas von dieser Kreisbeweisführung ganz Verschiedenes erwartet. hatte vorausgesetzt, der brittische Bevollmächtigte würde zu beweisen suchen, dass Spanien kein Recht auf die Nordwestküste Amerikas hatte, dass dieselbe vacant und herrenlos war und daher dem Völkerrechte nach allen Nationen zur Entdeckung, Erforschung und Ansiedelung Er offen stand. Aber Nichts von dem. Bei diesem Haupt- 1845 puncte der Sache gründet er sein Argument einzig auf die von dem Unterzeichneten gemachte Erklärung, dass der Rechtstitel der Vereinigten Staaten auf das Thal des Columbia vor den Tractaten der gemeinschaftlichen Besitznahme, von October 1818 und August 1827, so wie vor dem Datum des Florida - Tractats im Jahre 1819 vollkommen und vollständig war. Aber der brittische Bevollmächtigte muss sich erinnern, dass dieser Rechtstitel als vollständig, nicht Spanien, sondern Grossbritannien gegenüber, vertheidigt wurde; dass das Argument nicht gegen einen spanischen, sondern gegen einen brittischen Bevollmächtigten gerichtet wurde und, dass die Vereinigten Staaten, und nicht Grossbritannien, den spanischen Rechtstitel repräsentiren. Und ferner dass die Darstellung, aus der er diese Erklärungen extrahirt, fast ausschliesslich dem Beweise gewidmet war, dass, wie der brittische Bevollmächtigte selbst die Worte anführt,,,Spanien, Grossbritannien gegenüber, einen guten Rechtstitel auf das ganze Oregon - Gebiet hatte." Der Unterzeichnete hat, wie er schon vorher bemerkte, nie einen Vergleich zwischen dem amerikanischen und spanischen Titel gemacht. Beide besitzend und ein vollkommenes Recht habend, auf beide, vereint oder einzeln, sich zu stützen hat er jeden derselben der Reihe. nach, kräftig vertheidigt, indem er völlig überzeugt ist, dass entweder der eine oder der andere gegen Grossbritannien gut ist und dass kein menschlicher Scharfsinn den spanischen Rechtstitel, welcher jetzt den Vereinigten Stasten gehört, schlechter machen kann, als er gewesen sein würde, wenn er in den Händen Spaniens geblie ben wäre. Diesen Rechtstitel kurz zu verdeutlichen und darzuthun soll die noch übrige Aufgabe des Unterzeichneten sein. Und zuerst kann er nicht umhin, die Freimüthigkeit und Aufrichtigkeit des brittischen Bevollmächtigten zu rühmen, der, von der Bahn seiner Vorgänger abgehend, alle Entdeckungen, welche vor denen des Capitän Cook im Jahre 1778 gemacht wurden, als Grundlage des brittischen Rechtstitels verwirft. Mit in so später Zeit gemachter Entdeckung anfangend, zeigt der spanische Rechtstitel wegen seines Alterthums einen starken Contrast mit dem von Grossbritannien. Der Unterzeichnete t 1845 hat als eine historische und ,,auffallende Thatsache, welche einen wichtigen Einfluss gegen den Anspruch Grossbritanniens haben muss," angegeben, dass diese (die Nootka-) Convention, welche von diesem Lande Spanien dictirt wurde, keine Bestimmungen enthält, durch welche die endliche Souveränität, die jene Macht während beinahe dreier Jahrhunderte über die ganze westliche Seite Nordamerika's bis 610 nördlicher Breite behauptet hatte, und welche Souveränität nie durch irgend eine europäische Macht ernstlich in Zweifel gestellt worden, verletzt wird. Dieses Recht war von Spanien seit der Entdeckung des amerikanischen Continentes stets mit der wachsamsten Eifersucht behauptet worden, und alle europäische Regierungen hatten dazu geschwiegen. Dieses Recht war selbst jenseit 54° 40′ nördlicher Breite durch Russland eingeräumt worden, damals die einzige Macht, deren Ansprüche mit Spanien in Collision kommen konnten, und das noch dazu unter einem Souverän, der an den Territorial-Rechten seines Reiches besonders festhielt," Diese historischen Facta sind durch den brittischen Bevollmächtigten, wie es auch nicht möglich war, nicht widerlegt worden, obgleich seine Aufmerksamkeit besonders auf sie gelenkt wurde und sie von ihm selber mit Beifall angeführt sind, um die Unstatthaftigkeit der verschiedenen den Vereinigten Staaten zustehenden Rechtstitel zu zeigen. Der Graf Fernan de Nunez, spanischer Gesandter in Paris, schrieb an M. de Montmorin, Secretair des Auswärtigen Departements von Frankreich, unterm 16. Juni 1790:,,Durch Tractate, Abgrenzungen, Besitznehmungen und die entschiedensten Acte der Souveränität, die durch die Spanier in jenen Stationen seit der Regierung Carls II. ausgeübt und die durch jenen Monarchen im Jahre 1692 auctorisirt worden sind, wozu die Originalbelege im Laufe der Unterhandlung beigebracht werden sollen, ist die ganze Westküste Amerikas nach Norden hin an der Südsee über den sogenannten Prince- Williams - Sund hinaus, welcher unterm 61. Grade liegt, als ausschliesslich Spanien gehörend anerkannt." Im Vergleich zu diesem alten Anspruch Spaniens, den sich alle europäischen Nationen Jahrhunderte lang haben gefallen lassen, muss der Anspruch Grossbritanniens, begründet auf Entdeckungen, die zu einer so spä ten Zeit, wie das Jahr 1778 ist, angefangen, einen un- 1845 günstigen ersten Eindruck machen. Spanien betrachtete die Nordwestküste Amerikas als sein ausschliessliches Eigenthum. Es schickte keine Expeditionen aus zur Erforschung jener Küste, um dadurch seinem Rechtstitel mehr Gültigkeit zu geben. Wenn es ihm convenirte oder sein eigenes Interesse dadurch gefördert wurde, so rüstete es solche Entdeckungs - Expeditionen aus, um den Charakter und die Ausdehnung seines eigenen Territoriums kennen zu lernen. Und doch sind seine Entdeckungen längs jener Küste viel frühzeitiger als diejenigen der Britten. Dass Juan de Fuca, ein Grieche im Dienste Spaniens, in Jahre 1592 die Meerenge, welche jetzt seinen Namen führt, entdeckte, sie von Süden nach Norden ganz durchschiffte und von da durch dieselbe Durchfahrt zurückkehrte, unterliegt keinem vernünftigen Zweifel mehr. Eine Beschreibung dieser Reise wurde in London im Jahre 1625 in einem Werke, betitelt: die Pilgrime, von Samuel Purches herausgegeben. Diesen Bericht empfing Michael Lock, ein sehr achtbarer englischer Kaufmann, im April 1596 zu Venedig aus Fuca's eigenem Munde. Während langer Zeit wurde diese Reise für fabelhaft gehalten, weil nachfolgende Seefahrer vergebens diese Meerenge aufzufinden gesucht hatten. Endlich, nachdem man sie gefunden hatte, entdeckte man, dass die Beschreibungen von de Fuca so genau mit ihrer Geographie und den durch die Natur an Ort und Stelle gezeichneten Thatsachen übereinstimme, dass es nicht länger möglich war, seine Erzählung für ein Märchen zu halten. Die Oeffnung der Meerenge von Süden her liegt zwar zwischen 480 und 490 N. B. und nicht zwischen 470 und 48°, wie man geglaubt hatte; aber dieser Irrthum lässt sich leicht durch die im sechszehnten Jahrhundert so gewöhnliche Ungenauigkeit bei Bestim mung der Breite von Plätzen in neu- entdeckten Ländern erklären. Es ist gleichfalls wahr, dass de Fuca, nachdem er diese Meerenge durchsegelt hatte, glaubte, er habe den atlantischen Ocean erreicht und die so lange und so eifrig gesuchte Durchfahrt zwischen den beiden Meeren entdeckt; denn bei der gänzlichen Unwissenheit und irrigen Vorstellung, welche in jener früheren Zeit hin |