Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals gelangt sind, Volume 521864 |
Table des matières
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Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen ..., Volume 24 Affichage du livre entier - 1857 |
Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen ..., Volume 65 Affichage du livre entier - 1868 |
Archiv für Rechtsfälle die zur Entscheidungen des Königlichen ..., Volume 71 Affichage du livre entier - 1869 |
Expressions et termes fréquents
Aktivlegitimation Allgem Alluvion Anspruch Antheil Anwendung Appellations Appellations-Richter April Archiv Bauerguts Befugniß behauptet berechtigt Besizer bestimmt Betreff Bezug blos daher derselbe deshalb deſſen Dezember dieſes Eheleute Eigenbehörigkeit Eigenthum eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde Entschädigung Entscheidung erachtet Erben Erbschaft Erbschaftskauf Erkenntniß erste Richter erster Instanz Erwerb Expropriation Fall Fiskus Forderung fraglichen Gegenstände gehörigen Gemeinschaft Gemeinschuldner Gericht Gesetzes Gewährsmangel Grund Grundgerechtigkeit Grundsäßen Grundstücke Gütergemeinschaft Handlung hiernach Hypothek Imploranten Indossamente iſt Judikate Juni Kabinetsorder Kauf Kaufpreis Kaufvertrag Klageantrage Kläger Klägerin Konkurs Konkurs-Ordnung Kontrahenten Kurator Landrechts läßt lichen März Mergel Miterben Morgen muß müſſen Nachlaß Nichtigkeitsbeschwerde nothwendig November Ober-Tribunal Person Reallast Recht rechtliche Rechtsf Rechtsgeschäft rechtskräftig Revision Rthlrn Sache Schulden Schuldner ſei ſein ſeine ſelbſt Senat ſich ſie Sizung ſondern Stempelgesetz Stiftung thatsächlich Theil Theilung Tilmann Großterlinden Urkunde Urtheil Vater Vergl Verhältniß Verjährung Verkauf Verklagten Verlautbarung Verlegung Vermögen Verordnung Verpflichtung Vertrag Verurtheilung vielmehr vorhanden vorliegenden Vorschriften Werth Zahlung Zwecke zweiter Instanz
Fréquemment cités
Page 176 - Alle Preußen sind vor dem Gesetze gleich. Standesvorrechte finden nicht statt. Die öffentlichen Ämter sind unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich.
Page 14 - Die Präsentation zur Annahme oder Zahlung, die Protesterhebung, die Abforderung eines Wechselduplikats, sowie alle sonstigen, bei einer bestimmten Person vorzunehmenden Akte müssen in deren Geschäftslokal, und in Ermangelung eines solchen, in deren Wohnung vorgenommen werden. An einem anderen Orte, z. B. an der Börse, kann dies nur mit beiderseitigem Einverständnisse geschehen.
Page 71 - Gegen eine cedirte Forderung kann der Schuldner nur das, was er an den ersten Inhaber vor bekannt gemachter Cession zu fordern hatte, ingleichen seine Forderungen an den dermaligen Inhaber abrechnen.
Page 191 - Hat der Schuldner den Cessionar für seinen Gläubiger wegen einer der Qualität und Quantität nach bestimmten Forderung...
Page 260 - erlangt aus einem solchen Vertrage, an dessen Schließung er weder mittelbar noch unmittelbar Theil genommen hat, erst alsdann ein Recht, wenn er demselben mit Bewilligung der Hauptpartcien beigetreten ist.
Page 233 - Bestimmungen eines allgemeinen Landesgesetzes errichtet und also dergestalt nichtig, daß daraus keine Klage desjenigen Kontrahenten, der dadurch Rechte erlangt zu haben glaubt, von einem Meiner Gerichtshöfe angenommen werden darf.
Page 35 - Ersatz verpflichtet für allen Schaden, welcher bei der Beförderung auf der Bahn, an den auf derselben beförderten Personen und Gütern, oder auch an...
Page 174 - Maßgabe des Grundbesitzes zu entrichtenden Beiträge zur Erhaltung der Kirchensysteme zu tragen; auch sind alle jüdischen Grundbesitzer zur Leistung der auf ihren Grundstücken haftenden kirchlichen Abgaben verbunden.
Page 320 - Art. 55. Jeder Indossant, der einen seiner Nachmänner befriedigt hat, kann sein eigenes und seiner Nachmänner Indossament ausstreichen.
Page 289 - Theilnehmern an einer Erbschaft zum Zwecke der Theilung' der zu letzterer gehörigen Gegenstände abgeschlossen werden," einer Stempelabgabe fortan nicht mehr unterliegen sollen...