Die Schweiz nach ihrer Vergangenheit und Gegenwart: StudienHuber, 1853 - 188 pages |
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Die Schweiz nach ihrer Vergangenheit und Gegenwart: Studien Wilhelm Ruess Affichage du livre entier - 1853 |
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Fréquemment cités
Page 26 - Kantons, und aus welchem nicht bereits einer der Schiedsrichter gezogen ist. — Sollten die Schiedsrichter sich über die Wahl des Obmanns nicht vereinigen können und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt, wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben.
Page 24 - Genf, vereinigen sich durch den gegenwärtigen Bund zur Behauptung ihrer Freiheit, Unabhängigkeit und Sicherheit gegen alle Angriffe fremder Mächte und zur Handhabung der Ruhe und Ordnung im Innern. Sie gewährleisten sich gegenseitig ihre Verfassungen, sowie dieselben von den obersten Behörden jedes Kantons, in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Bundesvertrags, werden angenommen worden sein. Sie gewährleisten sich gegenseitig ihr Gebiet.
Page 29 - Brückengelder verhleiben in ihrem Bestand. Es können aber ohne Genehmigung der Tagsatzung weder neue errichtet, noch die bestehenden erhöht, noch ihr Bezug, wenn er auf bestimmte Jahre beschränkt war, verlängert werden. Die Abzugsrechte von Kanton zu Kanton sind abgeschafft. § 12. Der Forstbestand der Klöster und Kapitel und die Sicherheit ihres Eigenthums, soweit es von den Kantonsregierungen abhängt, sind gewährleistet; ihr Vermögen ist, gleich anderm Privatgut, den Steuern und Abgaben...
Page 24 - Sie gewährleisten sich gegenseitig ihr Gebiet. 2. Zu Handhabung dieser Gewährleistung und zu Behauptung der Neutralität der Schweiz wird aus der waffenfähigen Mannschaft eines jeden Kantons, nach dem Verhältniß von 2 Mann auf IM) Seelen Bevölkerung, ein Kontingent gebildet.
Page 26 - Obmanns beharrlich verfallen, und einer der Kantone darüber Beschwerde führen, so wird der Obmann von der Tagsatzung gesetzt; wobei aber die im Streit stehenden Kantone kein Stimmrecht haben. Der Obmann und die Schiedsrichter versuchen nochmals, den Streit durch Vermittlung auszugleichen, oder entscheiden im Fall allseitiger Uebergabe durch Kompromißspruch. Geschieht aber keines von beiden, so sprechen sie über die Streitsache nach den Rechten endlich ab.
Page 25 - Kriegskasse soll ausschließlich nur zu Militärkosten bei eidgenössischen Auszügen angewendet, und in sich ergebenden Fällen die eine Hälfte der Ausgaben durch Einziehung eines Geldkontingents nach der Skala bestritten, und die andere Hälfte aus der Kriegskasse bezahlt werden.
Page 29 - Polizeiverfügungen sollen für die eigenen Kantonsbürger und die Einwohner anderer Kantone gleich bestimmt werden." „Die dermalen bestehenden, von der Tagsatzung genehmigten, Zölle, Weg- und Brückengelder verbleiben in ihrem Bestand. Es können aber ohne Genehmigung der Tagsatzung weder neue errichtet, noch die bestehenden erhöht, noch ihr Bezug, wenn er auf bestimmte Jahre beschränkt war, verlängert werden.
Page 27 - Der Spruch kann nicht weiter gezogen werden, und wird erforderlichen Falls durch Verfügung der Tagsatzung in Vollziehung gesetzt. Zu gleicher Zeit mit der Hauptsache soll auch über die Kosten, bestehend in den Auslagen der Schiedsrichter und des Obmanns, entschieden werden.
Page 27 - Instruktionen stimmen. Jeder Kanton hat eine Stimme, welche von einem Gesandten eröffnet wird. Sie versammelt sich in der Hauptstadt des jeweiligen Vororts...
Page 27 - Die Tagsatzung erklärt Krieg und schließt Frieden; sie allein errichtet Bündnisse mit auswärtigen Staaten; doch sind für diese wichtigen Verhandlungen drei Vierteile der Kantonsstimmen erforderlich. In allen übrigen Verfügungen, die durch den gegenwärtigen Bund der Tagsatzung übertragen sind, entscheidet die absolute Mehrheit.
