Vollstȧndiges theoretisch-praktisches handbuch der gesammten stener-regulirung oder der allgemeinen und besonderen stener-wissenschaft ...1814 |
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Vollstȧndiges theoretisch-praktisches handbuch der gesammten stener ... Johann Paul Harl Affichage du livre entier - 1816 |
Expressions et termes fréquents
Abgaben Abschäßung Akzise allgemeinen Anmerk Ansehung Auflagen außerordentlichen Baiern Bedürfnisse Beiträge besonders Besteuerung bestimmt bezahlen bloß Bürger chen daher Deputazion diejenigen dieſe dieß Eigenthümer Einkommen Einkünfte entrichten erhoben ersten Ertrag ewigen Gelt Finanz find foll ganze Gefeße Gehülfen Geistlichen Geld gemeine Geschichte Gewerbe Gewerbe-Schein gleich großen Grund Grund-Steuer Grundsäge Grundsäßen Grundstücke guett Gulden Güter Harls Haus hundert Jahr jährlich Kaffe Kapital Karthager Kataster Klasse Klaſſen Komitien Kommun König Kontribuenten Kontribuzion Kosten Kriegs Landes lehten lich muß müſſen mußten nåmlich Nazion neue nothwendig Obrigkeit öffentlichen öffentlichen Abgaben Offizianten ordentlichen Pächter Personen pfennig Prozent Quatember Regalien Regierung Reichs Rektifikazion Rhat Rücksicht schuldig Servius Tullius seyn ſich ſie ſind soll Staats Städten Stånde Stempel Stempel Papiers Steuer Hdb Steuerwesen Steur Stückhen teutschen Thaler Theil Thlr thum Tilgungs Tilgungs-Steuer unsern Unterthanen Verhältniß Vermögen Verordnung Vertheilung Vieh viel vnnd Volks Werth Zentimen Zenturien Zölle
Fréquemment cités
Page 266 - Ein Gewerbeschein giebt demjenigen, auf welchen er lautet, das Recht, in dem ganzen Umfange Unserer Staaten, sowohl in den Städten als auf dem platten Lande, das in demselben benannte Gewerbe und auf die bestimmte Zeit zu treiben, und von den Behörden dabey geschützt zu werden.
Page 260 - Ein jeder, welcher in Unsern Staaten, es sey in den Städten oder auf dem platten Lande, sein bisheriges Gewerbe, es bestehe in Handel, Fabriken, Handwerken, es gründe sich auf eine Wissenschaft oder Kunst, fortsetzen oder ein neues unternehmen will, ist verpflichtet, einen Gewerbeschein darüber zu lösen und die in dem beigefügten Tarif A angesetzte Steuer zu zahlen.
Page 259 - In dem Edikt über die Finanz-Verwaltung vom 27sten v. M. haben Wir Unsern getreuen Unterthanen die Nothwendigkeit eröffnet, in der Wir Uns befinden, auf eine Vermehrung der Staatseinnahmen zu denken. Unter den Mitteln zu diesem Zweck hat Uns die Einführung einer allgemeinen Gewerbesteuer für Unsere getreuen Unterthanen weniger lästig geschienen, besonders da Wir damit die Befreiung der Gewerbe von ihren drückendsten Fesseln verbinden, Unseren Unterthanen die ihnen beim Anfange der Reorganisation...
Page 260 - Befugnis, ein Gewerbe fortzusetzen oder ein neues anzufangen. Eins und das andere, ohne Gewerbeschein, ist strafbar, und wer sich dessen schuldig macht, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem sechsfachen Werthe der von ihm jährlich zu bezahlenden Steuer gleich ist. § 3. Auch Ausländer, welche Geschäfte in Unseren Landen persönlich betreiben, müssen einen Gewerbeschein nach der Beschaffenheit ihres Gewerbes lösen.
Page 259 - Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen...
Page 267 - Zu Gewerben, bei deren ungeschicktem Betriebe gemeine Gefahr obwaltet, oder welche eine öffentliche Beglaubigung oder Unbescholtenheit erfordern, können nur dann Gewerbescheine erteilt werden, wenn die Nachsuchenden zuvor den Besitz der erforderlichen Eigenschaften auf die vorgeschriebene Weise nachweisen"91. 90 S. 111. Daß unter anderem die „gemeine Gefahr" erwähnt ist, reicht zur Ausfüllung dessen, was hier mit Gefahrenabwehr überschrieben ist, nicht aus.
Page 269 - Verfassung, vomit man sich unverzüglich beschäftigen wird, bestimmt ist, können ihnen Gewerbescheine nur zu solchen Gewerben und in dem Umfange gegeben werden, wie es die bisherige Verfassung zuläßt.
Page 268 - Rechenmeister , insofern ihre Atteste über die Identität oder Verfälschung einer Schrift oder die Richtigkeit einer Rechnung öffentlichen Glauben haben sollen, 27. Schweine-, Rindvieh- und Pferde-Kastrierer, 28.
Page 266 - Die Gewerbefreiheit darf jedoch durch die Existenz solcher Gerechtigkeiten nicht beschränkt, und niemandem auf den Grund derselben, ein Gewerbeschein zum Betriebe des in Rede stehenden Gewerbes versagt werden.
Page 269 - Wenn jemand über die Höhe oder die Unrichtigkeit der angesetzten Gewerbesteuer Grund zur Beschwerde zu haben glaubt, so bringt er solche bei den Regierungen an. Diese lassen die Beschwerde untersuchen, prüfen solche, und bescheiden den Beschwerdeführenden. Der Weg Rechtens findet nicht statt.