Die Juden in Oesterreich: vom Standpunkte der Geschichte, des Rechts und des Staatsvortheils

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Verlag von Mayer und Wigand, 1842 - 253 pages
 

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Page 6 - Die Verschiedenheit der christlichen Religionspartheien kann in den Ländern und Gebieten des deutschen Bundes keinen Unterschied in dem Genusse der bürgerlichen und politischen Rechte begründen. Die Bundesversammlung wird in Berathung ziehen, wie auf eine möglichst übereinstimmende Weise die bürgerliche Verbesserung der Bekenner des jüdischen Glaubens in Deutschland zu bewirken sei, und wie insonderheit denselben der Genuß der bürgerlichen Rechte gegen die Uebernahme aller Bürgerpflichten...
Page 6 - die Judenschaft zum Besten des Staates und ihrem selbsteigenen der bürgerlichen Bestimmung immer näher zu bringen, damit die Gesetzgebung den Unterschied, den sie bisher zwischen den christlichen und jüdischen Untertanen zu beobachten genötigt war, endlich ganz aufzuheben in den Stand gesetzt werde.
Page 286 - Ich habe menschlich, jugendlich gefehlt, Die Macht verführte mich, ich hab' es nicht Verheimlicht und verborgen, falschen Schein Hab' ich verschmäht mit königlichem Freimut.
Page 266 - Joseph von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien etc.
Page 5 - Anteil nehmen, eine gesetzmäßige Freiheit genießen und auf jedem ehrbaren Wege zur Erwerbung ihres Unterhaltes und Vergrößerung der allgemeinen Emsigkeit kein Hindernis finden sollen"263, mit den bestehenden Judenverordnungen kaum vereinbar.
Page 315 - Du sollst Gott, deinen Herrn, anbeten und ihm allein dienen.' Und er führte ihn gen Jerusalem und stellte ihn auf des Tempels Zinne und sprach zu ihm : 'Bist du Gottes Sohn, so laß dich von hinnen hinunter.
Page 174 - Staatsrath e die Frage erörtert wurde, waren gerade die bedeutendsten Männer desselben gegen die Maßregel. Wir haben eine Handschrift gesehen, welche die Ansichten der Einzelnen namentlich aufführt, und es ist im hohen Grade merkwürdig, wie die Meisten sehr wohl die letzte Veranlassung (die Kaiserin) kennen, kaum Einer es aber wagt, darauf hinzudeuten. Desto erkennbarer sind die Anspielungen der Jesuiten. Die Gegenstände, die angeführt...
Page 368 - Steuerdirectoren ausgesetzt bleiben. Am allermeisten aber ist es wohl die Vorschrift der Erklärungen an Eidesstatt bei einem Census, der im...
Page 260 - damit (so lauten die merkwürdigen Worte des bereits l?9? erlassenen Iudenpatentes für Böhmen) die Gesetzgebung den Unterschied, welchen sie bis dahin zwischen den christlichen und jüdischen Unterthanen zu beobachten genöthigt war, endlich ganz aufzuheben in den Stand gesetzt werde.

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