Nachträgliche Actenstücke der deutschen Bundes-Verhandlungen, Volume 5Bundespräsidial-Buchdruckerei, 1820 |
Table des matières
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Expressions et termes fréquents
Abgaben Ablösung Acten allgemeinen alten Anlage Anlage Zahl Auszug bereits besonders bestandenen bestehen bestimmt Bestimmung betreffend bezahlen Beziehung bisher Braunschweig Bundes Bundesversammlung Bürger Bürgermeister Bürgerrecht Bürgerschaft christlichen daher dahin deſſen deutschen eben eigenen Eigenthum einige Einwohner einzelnen endlich erhalten Erklärung ersten Erwerbs Falle Familien ferner Folge folgende französischen freien Stadt Fremden Fürsten ganze geben Gegenstand gegenwärtigen gemacht Gemeinde Gerechtigkeit geschehen Gesetz gleich gnädigst Grafen großen Großherzog Großherzogthums Güter halben Herr Herrn hiesigen höchsten Hoheit hohen hundert Jahr jährlichen Januar Juden Judengemeinde Judenschaft jüdischen Kaiserlichen Käyserliche Königliche konnte Lande laſſen lich machen Mächte mögen muß Nachkommen Napoléon neuen oben öffentlichen Patent Personen Protokoll Rath Rechte Regierung Reichs Römischen Sache Seite Senat seyn ſich ſie sollen sollten Staat Staatsbürger Stadt Frankfurt Stande Statt Stelle Theil tion übrigen unsern Unterthanen Verfassung Verhältnisse Verkauf Vermögen Verordnung Vertrag viel vnnd Weise weiter weniger Westphälischen wieder Wiener wirklich wohl wollen Wort
Fréquemment cités
Page 220 - Übernahme aller Bürgerpflichten in den Bundesstaaten verschafft und gesichert werden könne. Jedoch werden den Bekennern dieses Glaubens bis dahin die denselben von den...
Page 143 - Mitbürger gewesen, und man habe auch unter ihnen Beispiele des wahren Heldenmuths, und der rühmlichen Verachtung der Kriegsgefahren aufzuweisen, so wie die übrigen Einwohner, namentlich auch die Frauen, in Aufopferungen jeder Art den Christen sich angeschlossen hätten.
Page 145 - Den Bekennern des jüdischen Glaubens wird, in so fern sie sich allen «Bürgerpflichten unterziehen, eine sie gegen Verfolgung, Druck, Will«kühr oder Wandelbarkeit der Gesetzgebung, in Betreff der ihnen «eingeräumten Rechte, schützende bürgerliche Verfassung gesichert».
Page 69 - Justizverwaltung unabhängig und nach dem Gewissen der Richter entscheiden müsse, und daß die vollstreckende Gewalt ganz durch die Hand des souverainen Fürsten wirke. Die übrigen Gegenstände dieses Organisationspatents sind aus Unserer Ueberzeugung und aus dem aufrichtigen Wunsche für das Wohl des Großherzogthums geflossen; müssen sich jedoch erst (wie gesagt) durch Erfahrung als vollständig verlässig bewähren. Wenn uns der Allmächtige bis dahin das Leben fristet...
Page 143 - Staat nicht gleichgültig seyn, weil durch eine fortdauernde Bedrückung und gehässige Ausschließung von den Eechten, auf welche sie als Menschen einen Anspruch haben, der ihnen zum Vorwurf gemachte Zustand ,der Immoralität verlängert, und die Absicht...
Page 66 - Aschaffenburg und der Stadt Frankfurt, das neue Großherzogthum Frankfurt bilden, und nach Unserm tödtlichen Hintritte an des Vicekönigs von Italien kaiserl. Hoheit, und sodann die männlichen Nachfolger Seines großherzoglichen Hauses übergehen sollen.
Page 1 - Karl, von Gottes Gnaden, Römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs und König zu...
Page 263 - Austheilung dergestalten zu machen, damit nach den Kräften der Kasse ihr Zweck erreicht werde. Nichts desto weniger haben diejenigen Landesherren, welchen die Ueberreste solcher Lande, auch der Einkünfte der Domkapitel und anderer Corporationen zufallen, nach deren Verhältniss für den Unterhalt der leidenden Interessenten zu sorgen.
Page 208 - Da es, so viel die hiesigen Einwohner jüdischer Religion betrifft, keinen Zweifel leidet, daß jeder christliche Staat nicht nur die Befugnis, sondern auch die Pflicht hat, die bürgerlichen Rechte seiner jüdischen Einwohner nach den eigenen Lokalitäten so zu regulieren, daß der Nahrungs- und...
Page 67 - Einflusse fremder Gewalt unabhängig ; allenthalben ist die Vollstreckung der Gesetze kraftvoll und wirksam, weil sie in der Hand des Regenten ist.