Entscheidungen des Königlichen Ober-Tribunals, Volume 121846 |
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A. L. R. Th allgemeinen Allgemeines Landrecht Anspruch Antrag Anwendung Appellation Appellationsrichter April ausdrücklich Aussteller Befugniß begründet berechtigt Besitz bestimmt blos Cedenten Cession daher dahin deſſelben deſſen Dezember dieſe Edikts Eigenthum Eintragung Entscheidung erachtet Erben Erbpächter Erbschaft Erkenntniß Erklärung erst Fall Februar Fiskus Forderung Gegenstand Geheimen Ober-Tribunals Gelder gemacht gemeinen Gemeinschuldner gerichtlichen Gerichtsbarkeit Geschäft geschehen Gesetz Gläubiger Grund Grundstücks gültig Güter Gütergemeinschaft Handlung Handlungsbücher hiernach Hypothek Implorant Indossaments Inhaber iſt Jahre Juni Kabinetsordre Kauf Kaufgeldes Kaufmann Kaution Kinder Kläger Klägerin Klaſſe Konkurse konnte Kontrahenten Kontrakt Konventionalstrafe Kurator laſſen läßt Laudemialpflichtigkeit Laudemium lich Liquidanten Mäkler März Morgengabe muß müſſen N. F. Bd Nachlaß nemlich Nichtigkeitsbeschwerde Nießbraucher Oberlandesgerichts Observanz Person Pfandrecht Recht Rechtsmittel resp Richter Rthlr Sache Schuldner ſei ſein ſelbſt ſich ſie soll Stadtgericht Stettin Subhastation Theil unvordenkliche Verjährung Urtel Valuta väterlichen Gewalt Verkäufer Verklagten Vermögen Verordnung Verpflichtung Vertrag vielmehr vorbedungen Vorschriften Wechsel wirklich Zahlung Zinsen Zögerungszinsen
Fréquemment cités
Page 347 - Gewerbeberechtigungen stattfinden, welche nicht auf einem Grundstücke haften, und damit in keiner unzertrennlichen Verbindung stehen, die aber dennoch in den Hypothekenbüchern eingetragen sind, eine billige Entschädigung für den bisher Berechtigten von den Regierungen regulirt werden.
Page 4 - Das Interesse, welches ein Kontrahent dem anderen bei nicht gehörig geleisteter Erfüllung des Vertrages zu vergüten hat, kann durch Verabredung einer Strafe im Voraus bestimmt werden.
Page 347 - Ein Gewerbeschein giebt demjenigen, auf welchen er lautet, das Recht, in dem ganzen Umfange Unserer Staaten, sowohl in den Städten als auf dem platten Lande, das in demselben benannte Gewerbe und auf die bestimmte Zeit zu treiben, und von den Behörden dabey geschützt zu werden.
Page 148 - Beamten aus seiner Amtsführung zu vertretenden Schäden und Mängel an Kapital und Zinsen, sowie an gerichtlichen und aussergerichtlicheu Kosten der Ermittelung des Schadens.
Page 347 - Concession befreien nicht von dieser Verbindlichkeit. § 2. Der Gewerbeschein giebt demjenigen, auf dessen Namen er ausgestellt ist, die Befugniß, ein Gewerbe fortzusetzen oder ein neues anzufangen. Eins und das andere, ohne Gewerbeschein, ist strafbar, und wer sich dessen schuldig macht, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem sechsfachen Werthe der von ihm jährlich zu bezahlenden Steuer gleich ist. § 16. Ein Gewerbeschein giebt demjenigen, auf welchen er lautet, das Recht, in dem ganzen Umfange...
Page 347 - Ein jeder, welcher in Unsern Staaten, es sey in den Städten oder auf dem platten Lande, sein bisheriges Gewerbe, es bestehe in Handel, Fabriken, Handwerken, es gründe sich auf eine Wissenschaft oder Kunst, fortsetzen oder ein neues unternehmen will, ist verpflichtet, einen Gewerbeschein darüber zu lösen und die in dem beigefügten Tarif A angesetzte Steuer zu zahlen.
Page 48 - Ist für die übernommene Handlung nicht Geld oder eine andere Handlung, sondern eine Sache, oder die Abtretung eines Rechts versprochen worden, so sind die Pflichten des Versprechenden, in Ansehung der von ihm zu leistenden Erfüllung, nach den Regeln vom Verkaufe, oder von der Cessionsleistung zu bestimmen.
Page 208 - Die Abtretung der Rechte setzt einen Vertrag voraus, wodurch jemand sich verpflichtet, einem Ändern das Eigenthum seines Rechts, gegen eine bestimmte Vergeltung, zu überlassen.
Page 20 - Sind weder Zinsen, noch Conventionalstrafe vorbedungen, so muss dennoch der Schuldner von dem Tage an, wo er die Rückzahlung zu leisten schuldig war, und sie nicht geleistet hat, Verzögerungszinsen entrichten.
Page 348 - Behandlung bloß durch freien Vertrag bestimmt. ' , 9. Was davon vertragsmäßig nicht bestimmt ist, wird nach der örtlichen Gewohnheit bcurtheilt.