Militär-Wochenblatt: BeihefteE.S. Mittler., 1885 |
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Expressions et termes fréquents
Abtheilungen Angriff Armee Armee-Corps Artillerie Ausbildung Avantgarde Ballon Bataillone Batterien Befehl beiden bereits besonders bestimmt bezw Brigade Cabinets-Ordre Capitän Cavallerie Cernirung Colonne Commandant commandirt Commando Compagnie Corbeil Corporale Corps December Desterreichischen Detachements Deutschen Dienst Division drei Durchl Echelons erforderlichen ersten Escadrons Fähnrich Feind feindlichen Feldzuges Festung Feuer Flügel Fourage Französischen Frieden Friedrich Friedrich Wilhelm III Fuß ganze Gefecht General General-Etappeninspection Geschütze Grenadiere großen Hand Hauses hochfürstl Höhe Hülfe Infanterie Instruction Invaliden Invalidenhauses Jahre Kaiser Khartum König konnte Kranken Krankenträger Krankenwärter Kriege Kriegsministerium Land lassen läßt Lazareth Lazarethgehülfen lekteren Leute ließ Lieutenant Linie linken Maas-Armee Majestät Major Mann Mannschaften Marsch Milazzo militärischen möglich muß mußte nöthig nothwendig Oberst October Offiziere Ordre Paris Pferde Plewna Preußischen Prinz rechten Regiment Reglement Remonten Reserve Russischen sämmtliche Sanitätsdienst Sanitätstruppe Schlacht schließlich Soldaten soll sollte sowie stand Stärke Tage Thaler Thätigkeit Theil Transport Truppen Truppentheil unserer Unteroffiziere Verpflegung Vertheidigung Verwundeten viel weiter wieder wohl zwei zweiten
Fréquemment cités
Page 338 - Der deutsche Bund ist ein völkerrechtlicher Verein der deutschen souveränen Fürsten und freien Städte zur Bewahrung der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit ihrer im Bunde begriffenen Staaten und zur Erhaltung der innern und äußern Sicherheit Deutschlands.
Page 328 - Einzelnen gefordert werden mögen, sie wiegen die heiligen Güter nicht auf, für die wir sie hingeben, für die wir streiten und siegen müssen, wenn wir nicht aufhören wollen, Preußen und Deutsche zu sein.
Page 35 - Gesetzes, betreffend die Pensionierung und Versorgung der Militärpersonen des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine, sowie die Bewilligungen für die Hinterbliebenen solcher Personen vom 27. Juni 1871,
Page 20 - Sei getreu bis an den Tod, so will ich dir die Krone des Lebens geben...
Page 314 - Vorteile zuwege bringt, und das ist auf dem Schauplatze des Krieges, wo sie ihre Mitbürger mit Leib und Leben zu verteidigen haben; allein im übrigen darf sich kein Soldat unterstehen, wes Standes und Ranges er auch sei, einem meiner Bürger zu brüskieren.
Page 336 - Das Heer begreift alle Abtheilungen des stehenden Heeres und der Landwehr. Im Falle des Krieges kann der König nach Maßgabe des Gesetzes den Landsturm aufbieten. Art. 36. Die bewaffnete Macht kann zur Unterdrückung innerer Unruhen und zur Ausführung der Gesetze nur in den vom Gesetze bestimmten Fällen und Formen und auf Requisition der Civilbehörde verwendet werden.
Page 322 - Ich habe sehr mißfällig vernehmen müssen, wie besonders junge Offiziere Vorzüge ihres Standes vor dem Civilstande behaupten wollen. Ich werde dem Militair sein Ansehen geltend zu machen wissen, wenn es ihm wesentliche Vortheile zu Wege bringt, und das ist auf dem...
Page 313 - Reglement, nach welchem in den Königlichen Staaten, jedoch mit Ausschluß des souveränen Herzogthums Schlesien und der Grafschaft Glatz, bei Ergänzung der Regimenter mit Einländern in Friedenszeiten verfahren werden soll...
Page 312 - General in nicht geringe Verlegenheit gerathen ist; anderer noch ungleich dunklerer Flecken der Armee nicht zu gedenken, worüber die häufigen Denunciationen und die befremdliche Menge schmutziger Processe in verschiedenen Regimentern ein höchst widriges Licht vor der Welt verbreitet haben.
Page 329 - Die Stärke des stehenden Heeres und der Landwehr wird nach den jedesmaligen Staatsverhältnissen bestimmt.